Allgemeine Geschäftsbedingungen
LMH „Hammer“ Erlebnisnacht im Fahrzeug-Aufdachzelt
Risikoaufklärung Informationen und Vorrausetzungen des Gastes vor Buchung und Benutzung/Teilnahme an der Hammer Erlebnisnacht
Eine private Haftpflichtversicherung des Gastes für mögliche Schäden ist vorhanden.
Vollumfänglicher Krankenversicherungsschutz/Unfallversicherung der Gäste sind vorhanden.
Der Betreiber haftet nicht für körperliche und materielle Schäden, die durch die Risiken aus der Übernachtung in einem Aufdachzelt in freier Natur im Wald, frei unter Bäumen, entstehen können, z. B. Absturz aus dem Zelt, von der Leiter, Stürze im unwegsamen Gelände, Verletzungsrisiken durch herabfallende Äste, Elementar- und Wetterrisiken. Die
Nutzung des Geländes und des Fahrzeugs ist auf eigene Gefahr.
Bei aufziehendem Unwetter muss das Fahrzeug verlassen und beim benachbarten Hotel Schutz aufgesucht werden.
Das Rauchen auf dem Gelände, im Wald und jegliche andere Feuerquellen sind strengstens untersagt!
Umweltsünden werden von uns streng geahndet.
Lärmbelästigung oder Lichtquellen sind mit Einbruch der Dunkelheit auf ein Minimum zu begrenzen. Natur, Wald und Wild werden dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Unangepasstes Verhalten, Ruhestörung, Beschwerden als auch ausgesprochene Strafen gehen ausschließlich zu ihren Lasten und Kosten und führen unter Umständen zu Hausverboten.
Reservierung
Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Gäste dar, Dienstleistungen oder Waren zu kaufen. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
Nach Eingabe der Daten und dem Anklicken des Bestellbuttons am Ende des Buchungsprozesses gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Belegungsvertrags ab.
Die Reservierungsanfrage muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
Die Annahme erfolgt durch Zugang der Buchungsbestätigung nach Beendigung des Buchungsprozesses.
Rücktritt vom Vertrag durch die LMH GmbH & Co. KG
Die LMH GmbH & Co. KG ist in folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
– Bei Störungen der Betriebsabläufe – insbesondere solche, die durch externe und nicht beeinflussbare Faktoren hervorgerufen werden
– Bei einem von außen kommenden, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbarem Ereignis (höhere Gewalt, d.h. bei Krieg oder
Kriegsgefahr, innere Unruhen, instabile politische Lage, Reaktorunfall, Epidemien, Naturkatastrophen)
– Bei einer Buchung des Gastes unter falschen Angaben, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind.
In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche der Gäste gegen die LMH GmbH & Co. KG
Absagen
Der Gast ist zur kostenfreien Absage nur berechtigt, wenn ihm aus der von der LMH & Co. KG zu vertretenden Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, die LMH GmbH & Co. KG dem Rücktritt zuvor in Textform zugestimmt hat oder ein Rücktrittsrecht zwischen ihm und der LMH GmbH & Co. KG zuvor in Textform vereinbart worden ist. Ein solches Rücktrittsrecht geht unter, wenn es nicht binnen der von der LMH GmbH & Co. KG zugestandenen Frist in Textforma ausgeübt worden ist.
Gäste müssen ihre Buchung schriftlich absagen. Gleiches gilt für eine Minderung der Teilnehmerzahl.
Ausfallzahlungen
Sagt der Gast ab, obwohl er hierzu nicht berechtigt war, kann die LMH GmbH & Co. KG Ersatz auf die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Gleiches gilt, wenn der Gast die vereinbarten und veranlassten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne zuvor abgesagt zu haben.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LMH GmbH & Co. KG. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt:
Rücktritt
bis 22 Tage vor Anreise = kostenfrei
21 – 8 Tage vor Anreise = 70 %
7 – 5 Tage vor Anreise = 85 %
4 – 0 Tage vor Anreise = 100 %
bei Nichtantritt = 100 %
Es bleibt dem Gast unbenommen nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Sollten die der LMH GmbH & Co. KG durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage gültigen Preise.
Zahlungen
Die Zahlung ist sofort bei Abschluss des Buchungsvorgangs fällig. Als Zahlungsart werden Barzahlungen, Banküberweisungen und PayPal akzeptiert.
Haftung
Gäste, die Schäden am Fahrzeug, Dachaufbau, anderen Gegenständen und Inventar verursachen oder für das Abhandenkommen von Gegenständen, insbesondere Schlüsseln, verantwortlich sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.
Der Gast ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Er ist zudem verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die Störung zu beseitigen und drohende Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Besteht die Möglichkeit, dass der LMH GmbH & Co. KG ein außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, muss der Gast hierauf ebenfalls unverzüglich hinweisen. Die LMH GmbH & Co. KG übernimmt nur die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LMH GmbH & Co. KG beruhen.
Die LMH GmbH & Co. KG übernimmt nur eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LMH GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LMH GmbH & Co. KG beruhen.
Außer in Fällen von Vorsatz ist die Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese dem Betreiber vor Ort ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, die LMH GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Vermieters befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die LMH GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen.
Zurückgebliebene Sachgegenstände des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch dieser Bestimmung – sollen nur wirksam sein, wenn Sie in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs—und Zahlungsort ist Hofbieber-Steens.
Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
Im Übrigen gilt das Gesetz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Fulda.